Strafrecht
Nach der Einsprache gegen einen Strafbefehl ist eine fundierte juristische Beratung entscheidend. Ich prüfe Ihre Chancen im weiteren Verfahren, berate Sie bei der Sammlung relevanter Beweise und unterstütze Sie – falls die Einsprache aussichtslos erscheint – bei der strategischen Entscheidung über einen möglichen Rückzug.
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Meine Leistungen:
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Juristische Beratung nach erfolgter Einsprache gegen einen Strafbefehl
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Einschätzung der Erfolgsaussichten und Verfahrensrisiken
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Strategie für die weitere Vorgehensweise, inkl. Rückzug der Einsprache, falls sinnvoll​​
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Sie erhalten gezielte juristische Beratung: Chancen prüfen, Beweise berücksichtigen und strategische Entscheidungen sicher treffen. Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung. Das Ergebnis wird Ihnen per E-Mail zugestellt bzw. ergänzend in einem persönlichen Gespräch erörtert.
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Dauer:
2 - 4 Werktage​
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Kosten:
CHF 600.- inkl. MWST
Wichtige Hinweise zum Strafbefehl:
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Der Strafbefehl ist ein Vorschlag für eine Strafe, der durch Einsprache angefochten werden kann. Eine Einsprache gegen einen Strafbefehl ist in der Schweiz kostenlos und muss schriftlich bei der zuständigen Staatsanwaltschaft innerhalb von 10 Tagen seit Erhalt des Strafbefehls eingereicht werden. Die Einsprache muss nicht begründet werden, muss aber eigenhändig unterschrieben sein und sollte per Einschreiben versandt werden, um den Versand als Beweis zu sichern. Wenn keine Einsprache erhoben wird, wird der Strafbefehl rechtskräftig und damit zum Urteil.
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Vorgehensweise für die Einsprache:
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Frist:
Achten Sie unbedingt auf die 10-tägige Frist, die am Tag nach der Zustellung des Strafbefehls beginnt.
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Schriftform:
Verfassen Sie ein Schreiben, in dem Sie erklären, dass Sie Einsprache gegen den Strafbefehl erheben. Eine kurze Formulierung wie "Ich bin mit dem Strafbefehl nicht einverstanden" genügt.
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Unterschrift:
Unterschreiben Sie die Einsprache von Hand.
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Versand:
Senden Sie die Einsprache per Einschreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft, um einen Nachweis über die Fristeinhaltung zu erhalten.
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Kosten:
Die Einsprache selbst ist kostenlos, aber im Falle einer Verurteilung im nachfolgenden Gerichtsverfahren können Kosten entstehen.

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Über das Formular können Sie Ihr Anliegen kurz schildern und relevante Unterlagen direkt hochladen.
Nach Eingang der Anfrage prüfe ich Ihr Dossier und nehme telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf, um offene Fragen zu klären und einen passenden Gesprächstermin zu vereinbaren.
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So erhalten Sie rasch Rückmeldung und eine auf Ihr Anliegen abgestimmte rechtliche Einschätzung.
